Hier finden Sie Infos und Links rund ums Thema Reiseveranstalter.

Reiseveranstalter sind die Organisatoren von Reisen, die für deren ordnungsgemäße Durchführung haften. Bei Fluggesellschaften, Hotels, Reedereien und anderen Leistungsträger haben sie meist Kontingente, über die sie frei verfügen können und zu einer vorher bestimmten Frist zurückgeben, wenn diese ungenutzt bleiben. Teilweise arbeiten Reiseveranstalter auch auf Anfrage. Dies bedeutet, der Kunde verbindlich bucht ohne eine feste Zusage.

Reisevertrag

Wenn der Reiseveranstalter die Komponenten bestätigt bekommt, schließt er den verbindlichen Reisevertrag mit dem Kunden. In diesem werden die Reiseleitungen konkret benannt, zu deren korrekter Einhaltung der Veranstalter in jedem Fall verpflichtet ist. Der Kunde verpflichtet sich zur zeitgerechten Zahlung. Meist wird eine Zahlung von 20 Prozent direkt nach dem Vertragsschluss fällig. Die Restsumme zahlt der Kunde in der Regel vier bis sechs Wochen vor Reisetermin. Mit dem Vertragsschluss ist der Veranstalter verpflichtet, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhändigen. In diesen sind Storno-, Zahlungs- und andere Rechtsbestimmungen aufgeführt. Ebenfalls ist der Veranstalter verpflichtet, eine Rücktritts- sowie eine Auslandskrankenversicherung anzubieten. Seriöse Veranstalter vergeben sogenannte Reisepreissicherungsscheine aus, mit denen die Kundengelder gegen Insolvenz des Reiseunternehmens versichert sind.

Durchführung der Reise

Nach Zahlungseingang erhält der Kunde seine Leitungsscheine, wie Flugtickets oder Hotelvoucher.

Bei einer Pauschalreise ( Komplettpaket Flug, Hotel und Transfer) hat der Veranstalter Vertreter vor Ort, die während der Reise als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Diese werden meist von einer örtlichen Agentur vor Ort gestellt, mit denen Veranstalter in aller Regel kooperieren. Diese Agenturen organisieren auch die Transfers und Ausflüge sowie Hotelreservierungen.

Nach der Reise

Treten während der Reise Mängel auf, sind diese in schriftlicher Form bis vier Wochen nach Abreise an den Veranstalter zu richten, welcher zu einer Stellungnahme und gegebenenfalls Entschädigung verpflichtet ist.

Die komplette Abwicklung der Reise liegt also in der Verantwortung des Reiseveranstalters. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

Deutscher Reiseveranstalter Verband

Mit 5000 Mitgliedern ist es der größte Verband seiner Art in Deutschland und informiert über seine Verbandsaktivitäten.

Wikinger Reisen

Veranstalter von Wander- und Fahrradtouren, Schwerpunkt (der Radtouren) im südlichen Ausland.


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